Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen im Saarland
Werkzeuge Radverkehr Saarland
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Kurzanleitung
Stand 10/2026
Ein Beispiel zum Mitklicken

Die Gemeinde möchte in der Schulstraße eine Fahrradstraße einrichten.

Wer darf das entscheiden, wer muss mitreden, gibt es Geld dafür, und wie wird der Auftrag vergeben? Vier Werkzeuge, vier Antworten – in dieser Reihenfolge.

1

Wer hat den Hut auf, wer muss mitreden?

Werkzeug: Projekt-Check
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Fahrradstraße einrichtenGemeindestraßeFördermittel geplant
Antwort
Die Gemeinde kann die Fahrradstraße selbst anordnen. Mit an den Tisch: Straßenverkehrsbehörde, Polizei, Bauamt, Bauhof, Anlieger – und früh die Kämmerei wegen der Förderung.
Ergebnis im Projekt-Check: Wer hat den Hut auf, wer sollte mit an den Tisch Selbst ausprobieren →
2

Welche Behörde ordnet das an?

Werkzeug: Zuständigkeiten
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Beschilderung & AnordnungFahrradstraßeGemeindestraße
Antwort
Die Gemeinde selbst, als Ortspolizeibehörde. Sie trägt auch die Baulast. Dazu bekommen Sie die Rechtsgrundlage und Praxistipps, etwa dass die Fahrgasse mindestens 4 Meter breit sein muss.
Ergebnis in Zuständigkeiten: zuständige Behörde, Baulastträger, Rechtsgrundlage Selbst ausprobieren →
3

Gibt es Geld vom Land?

Werkzeug: Fördermittel-Finder
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Gemeinde / StadtInfrastruktur & BauNr. 2.1 Infrastruktur
Antwort
Ja: 75 % der Kosten, bei Schulbezug 95 %. Dazu Fristen, Mindestsumme und die Stelle, bei der Sie den Antrag stellen.
Wichtig: Erst den Antrag stellen, dann bauen oder beauftragen. Wer vorher anfängt, bekommt keine Förderung.
Ergebnis im Fördermittel-Finder: Förderquoten Selbst ausprobieren →
4

Wie vergeben wir den Auftrag?

Werkzeug: Vergabe-Assistent
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Bau50.000 € netto
Antwort
Direktauftrag – kein förmliches Verfahren nötig. Das Werkzeug listet die drei Pflichtschritte zum Abhaken.
Bei geförderten Vorhaben können strengere Regeln gelten. Deshalb erst die Förderung klären, dann vergeben.
Ergebnis im Vergabe-Assistent: Direktauftrag Selbst ausprobieren →

Jedes Ergebnis lässt sich mit einem Klick als Text kopieren – für die E-Mail oder die Akte. Die Karte in den Werkzeugen ist freiwillig; alles geht auch ohne.

Alle Werkzeuge sind Orientierungshilfen. Sie ersetzen keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall und keine formelle Beteiligung der zuständigen Behörden. Die Bilder zeigen den Stand der Werkzeuge vom Oktober 2026.