Wie die Förderung funktioniert – in drei SätzenFRL-NMOB-Rad-Fuß · Fördersätze 25–90 % · Stichtag 30.09. · Antrag vor Auftragsvergabe
Was gefördert wird: Die Förderrichtlinie Rad- und Fußverkehr des Saarlandes (FRL-NMOB-Rad-Fuß, gültig 17.11.2025 bis 17.11.2030) fördert kommunale Investitionen und Konzepte für den Rad- und Fußverkehr – von Radwegen und Abstellanlagen bis zu Schulwegplänen und Öffentlichkeitsarbeit. Das Werkzeug ordnet Ihr Vorhaben dem passenden Fördergegenstand zu.
Wie viel: Der Fördersatz hängt vom Fördergegenstand ab – bei baulichen Maßnahmen meist 75 % der zuwendungsfähigen Kosten, bei Konzepten, Fahrzeugen und Kommunikation zwischen 25 und 90 %. Zuschläge gibt es bei Anbindung an Schulen oder Kitas und für finanzschwache Kommunen (Nachweis über das Landesverwaltungsamt) – nicht pauschal für alle. Mindest- und Höchstbeträge zeigt das Ergebnis.
Wann und wie: Anträge sind jedes Jahr vom 01.01. bis zum 30.09. möglich, im Jahr 2030 bis 31.05. Als Vorhabenbeginn gilt die Auftragsvergabe – wer vor der Bewilligung beauftragt, verliert im Regelfall die Förderung. Ausnahme nur mit vorher schriftlich erteilter Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn; Planungsleistungen der Leistungsphasen 1–5 zählen nicht als Beginn. Technisch muss die Anlage den anerkannten Regeln (ERA 2010) und den Maßgaben des MUKMAV entsprechen; Barrierefreiheit ist Fördervoraussetzung.