Was dieses Werkzeug macht – und was nicht Direktauftrag · Freihändige Vergabe · Beschränkte Ausschreibung · EU-Schwellenwert · Vergabevermerk
Sie geben Leistungsart und geschätzten Auftragswert netto ein. Das Werkzeug ordnet das Vorhaben einer von drei Stufen zu und zeigt die Pflichtschritte, sinnvolle Ergänzungen und die passenden Rechtsgrundlagen. Eine Vorlage für den Vergabevermerk lässt sich direkt kopieren.
Warum drei Stufen: Der Vergabeerlass des Saarlandes von 2025 erlaubt Kommunen den Direktauftrag bis 100.000 €. Darüber sind bis zum EU-Schwellenwert Freihändige Vergabe und Beschränkte Ausschreibung frei wählbar. Ab dem EU-Schwellenwert (2026/27: Bau 5.404.000 €, Liefer-/Dienstleistungen 216.000 €) gilt das förmliche EU-Verfahren nach GWB und VgV.
Nicht abgedeckt: Sektorenauftraggeber, Konzessionen, Rahmenvereinbarungen mit Sonderregeln und die Frage, ob Ihre Hauptsatzung für einen Betrag einen Gremienbeschluss verlangt – das steht nur in Ihrer eigenen Zuständigkeitsordnung. Bei Fördermitteln können die Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheids strenger sein als der Erlass.