Gesetz oder Regelwerk? Was davon wirklich verbindlich istStVO · VwV-StVO 2025 · ERA und die übrigen FGSV-Regelwerke · Landesvorgabe Saarland · Musterlösungen Baden-Württemberg
StVO – Rechtsverordnung, gilt unmittelbar für alle. Sie regelt, ob etwas angeordnet werden darf.
VwV-StVO (Fassung vom 03.04.2025, BAnz AT 09.04.2025 B2, in Kraft seit 10.04.2025) – Verwaltungsvorschrift. Sie bindet die Behörde nach innen, nicht die Verkehrsteilnehmenden, und sagt der Straßenverkehrsbehörde, wie sie die StVO anzuwenden hat. Ein Abweichen ist möglich, aber begründungsbedürftig.
Technische Regelwerke der FGSV (ERA 2010, RASt 06, RMS, RiLSA) – keine Rechtsnormen, sondern anerkannte Regeln der Technik. Sie sagen, wie eine Anlage auszusehen hat. Verbindlich werden sie, weil die VwV-StVO auf sie verweist, weil ein Land sie einführt oder weil ein Fördermittelgeber sie fordert. Wer ohne Begründung darunterbleibt, trägt das Haftungsrisiko.
Landesvorgaben – im Saarland die Maßgaben und Richtlinien des MUKMAV (05/2023). Formal keine Rechtsnorm, im Förderverfahren praktisch bindend.
Musterlösungen anderer Länder – etwa Baden-Württemberg. Im Saarland nicht eingeführt: fachliche Orientierung, kein Anspruch darauf und keine Pflicht dazu.